Fallbeispiele
-
Fallbeispiel 1:Periprothetische Fraktur – Zusatzkode Z96.64 vergessen!
Ein 93-jähriger Patient wurde notfallmäßig wegen Schenkelhalsfraktur stationär aufgenommen.
Er erhielt eine Duokopfprothese.
Einige Tage später stürzte er und zog sich dabei eine periprothetische Fraktur zu. In der nun folgenden Operation wurde diese Fraktur osteosynthetisch versorgt und die Duokopfprothese gewechselt. Periprothetische Frakturen sollten in den Nebendiagnosen wie hier im Beispiel zusätzlich mit Z96.64 abgebildet werden! -
Fallbeispiel 2: Bekannte Vorerkrankung übersehen
Ein 81-jähriger Patient mit bekanntem Prostata-CA kommt zu einer transurethralen Elektroresektion ins Krankenhaus. In der Pflegedokumentation sind Schmerzen in den Beinen und im Rücken dokumentiert. Der Patient erhält daraufhin Schmerzmedikamente. Der behandelnde Arzt hat im Entlassbericht Knochenmetastasen erwähnt, die Anordnung der Medikamente ist ebenfalls festgehalten. Somit konnte hier die Diagnose C79.5 in der Kodierung ergänzt werden. Ein Mehrerlös von 3.398 € wurde noch rechtzeitig vor der ersten Abrechnung erzielt. Der Fall wurde vom MDK geprüft und die Korrektheit der Abrechnung bestätigt.
-
Fallbeispiel 3: Therapeutische Maßnahme ohne ursächlichen ICD-Kode
Eine 88-jährige Patientin wird wegen eines akuten Nierenversagens stationär aufgenommen. Die Verweildauer beträgt 8 Tage. Anamnestisch ist ein Zustand nach Schlaganfall bekannt. Die Patientin hat eine Hemiparese links, eine Hypokaliämie wird mit Kalinor Brause substituiert, zudem wird ein Dekubitus 2. Grades am Sitzbein pflegerisch versorgt.
Unter den während des Aufenthaltes durchgeführten Maßnahmen ist auch logopädische Therapie (9-320) abgebildet. Eine entsprechende Diagnose ist nicht kodiert. Abgerechnet wurde die DRG L60D Niereninsuffizienz, mehr als ein Belegungstag, ohne Dialyse, ohne äußerst schwere CC, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung >196/184/- Aufwandspunkte mit einem Erlös von 3.073,32€!Bei erneuter Durchsicht der Akte, nachdem das Just-In-Time-Verfahren den Fall im Test 221 als auffällig markiert hat, ergab sich, dass die Logopädin an mehreren Tagen Sprechübungen am Krankenbett bei Dysarthrie und Anarthrie (R47.1) dokumentiert hatte. Diese Diagnose wurde bei der ersten Kodierung vergessen.
Durch Ergänzung der Diagnose R47.1 ist die Abrechnung der DRG L60C möglich. Es ergibt sich ein Mehrerlös von 2.455€! -
Fallbeispiel 4: Komplexbehandlung bei isolationspflichtigen Keimen
Eine 78-jährige Patientin wurde mit Fraktur des Acetabulums stationär aufgenommen.
Eine COVID-Infektion wurde festgestellt und die Patientin entsprechend isoliert und unter Schutzmaßnahmen pflegerisch versorgt.
Unter diesen Umständen ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Kodierung des Komplexmaßnahmen Kodes dokumentiert sind und diese mit 8-98g.12 „Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern:
Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit: Mindestens 10 bis höchstens 14 Behandlungstage“ abgebildet werden kann.
Mit dem Wechsel in die DRG I66C ergibt sich ein Mehrerlös von 3.868 €.